Das Quattroball - Turnier in Forchheim
Haftungsausschluss
1.
Der
Teilnehmer
erkennt
einen
Haftungsausschluss
der
Veranstalter
für
Schäden
jeglicher
Art
(u.
a.
Bekleidungsstücke
etc.)
an.
Der
Teilnehmer
wird
weder
gegen
den
Veranstalter,
die
Sponsoren,
noch
gegen
die
Städte
und
Kommunen
oder
deren
Vertreter
Ansprüche
wegen
Schäden
und
Verletzungen
jeglicher
Art
geltend
machen,
die
durch
die
Teilnahme
am
QuattFo entstehen können.
2.
Der
Veranstalter
und
die
Veranstaltungsleitung
übernehmen
keine
Haftung
für
gesundheitliche
Risiken
des
Teilnehmers
im Zusammenhang mit der Teilnahme am QuattFo.
3.
Ausgenommen
von
dieser
Haftungsbegrenzung
sind
Schäden,
die
auf
der
schuldhaften
Verletzung
einer
vertraglichen
Hauptleistungspflicht
des
Veranstalters
beruhen
und
Personenschäden
(Schäden
an
Leben,
Körper
oder
Gesundheit
einer
Person).
Die
vorstehenden
Haftungsbeschränkungen
erstrecken
sich
auch
auf
die
persönliche
Schadensersatzhaftung
der
Angestellten,
Vertreter,
Erfüllungsgehilfen
und
Dritter,
derer
sich
der
Veranstalter
und
die
Veranstaltungsleitung
im
Zusammenhang
mit
der
Durchführung
der
Veranstaltung
bedienen
bzw.
mit
denen
sie
zu
diesem
Zweck vertraglich verbunden sind.
4.
Ist
der
Veranstalter
und
die
Veranstaltungsleitung
in
Fällen
höherer
Gewalt
berechtigt
und
aufgrund
behördlicher
Anordnungen
oder
aus
Sicherheitsgründen
verpflichtet,
Änderungen
in
der
Durchführung
der
Veranstaltung
vorzunehmen
oder
diese
abzusagen,
besteht
keine
Schadensersatzpflicht
des
Veranstalters
und
der
Veranstaltungsleitung
gegenüber
dem
Teilnehmer.
Der
Teilnehmer
hat
dabei
weder
Anspruch
auf
Rückerstattung
des
Teilnahmebeitrags
noch
auf
Ersatz
sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Hotelkosten.
Datenerhebung und –schutz
1.
Die
bei
der
Anmeldung
vom
Team
angegebenen
personenbezogenen
Daten
werden
gespeichert
und
ausschließlich
zu
Zwecken
der
Durchführung
und
Abwicklung
der
Veranstaltung,
einschließlich
des
Zwecks
der
medizinischen
Betreuung
des
Teilnehmers
durch
die
die
Veranstaltung
betreuenden
medizinischen
Dienste,
verarbeitet.
Dies
gilt
insbesondere
für
die
zur
Zahlungsabwicklung
notwendigen
Daten
(§
28
Bundesdatenschutz
Gesetz).
Mit
der
Anmeldung
willigt
der
Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
2.
Die
im
Zusammenhang
mit
der
Teilnahme
an
der
Veranstaltung
gemachten
Fotos,
Filmaufnahmen
und
Interviews
des
Teilnehmers
in
Rundfunk,
Fernsehen,
Printmedien,
Büchern,
fotomechanischen
Vervielfältigungen
(Filme,
Videokassette
etc.)
können
vom
Veranstalter
ohne
Anspruch
auf
Vergütung
verbreitet
und
veröffentlicht
werden.
Mit
der
Anmeldung
willigt der Teilnehmer in eine Veröffentlichung der Daten zu diesem Zweck ein.
3.
Der
Teilnehmer
willigt
des
Weiteren
ein,
dass
er
vom
Veranstalter
zu
künftigen
Terminen
des
Forchheimer
Quattroball
informiert werden darf.