Haftungsausschluss

Haftungsausschluss

Der Teilnehmer erkennt einen Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeglicher Art (u.a. Bekleidungsstücke etc.) an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter, die Sponsoren, noch gegen die Städte und Kommunen oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art geltend machen, die durch die Teilnahme am QuattFo entstehen können.

Der Veranstalter und die Veranstaltungsleitung übernehmen keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme am QuattFo.

Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter und die Veranstaltungsleitung im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedienen bzw. mit denen sie zu diesem Zweck vertraglich verbunden sind.

Ist der Veranstalter und die Veranstaltungsleitung in Fällen höherer Gewalt berechtigt und aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters und der Veranstaltungsleitung gegenüber dem Teilnehmer. Der Teilnehmer hat dabei weder Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags noch auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Hotelkosten.